Ist der Richtwertmietzins anwendbar, gehen Sie nach Auswertung der Online-Kontrollfragen direkt zur „Richtwertmietzinsberechnung“.
- Zunächst werden Fragen zur Adresse, der Größe und der Ausstattung der Wohnung gestellt.
- In einem zweiten Schritt werden allfällige Gemeinschaftseinrichtungen im Haus und die Lage der Wohnung hinsichtlich der Umgebung (Lärm, Fernsicht) erhoben.
- Mit Abschluss des Fragenkataloges wird das Ergebnis der Richtwertberechnung für Ihr Mietverhältnis dargestellt. Neben dem Hauptmietzins je Quadratmeter Nutzfläche wird der monatliche Hauptmietzins für die gesamte Wohnung ausgewiesen. Für befristete Mietverhältnisse wird auch der geringere Hauptmietzins – Berücksichtigung des 25%-igen Befristungsabschlages – ausgewiesen.
Hinweis: Die Berechnung erfasst nur den Hauptmietzins, Sie dürfen das Ergebnis nicht mit Ihrem monatlichen Gesamtmietzins, sondern nur mit dem Hauptmietzins, wie er im Mietvertrag festgesetzt worden ist, vergleichen!
Der Mietzinsrechner weist auch einen durchschnittlichen Betriebskostensatz für Ihre Wohnung aus. Zur detaillierteren Berechnung der Betriebskosten verwenden Sie bitte den Online-Betriebskostenrechner der MA 25.