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Ökodesign-Richtlinie

Hier finden Sie grundlegende Informationen zur neuen Ökodesign-Richtlinie:

Seit 26. September 2015 gilt die Ökodesign-Richtlinie über "Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten".

Was bedeutet die neue Öko-Richtlinie?

Mit der Richtlinie werden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Raumheizgeräten erhöht. Die dafür geeigneten Geräte müssen in Zukunft auch speziell gekennzeichnet sein - ähnlich den Energielabels bei Kühlschränken, Waschmaschinen usw.

Diese Neuerung betrifft insbesondere auch die in Wien weitverbreitete Raumheizung durch gasbefeuerte Kombi- und Heizthermen. Der Großteil der derzeit in Verwendung stehenden sogenannten Heizwertgeräte erfüllen die künftig vorgeschriebenen Anforderungen nicht. Dies können nur "Brennwertgeräte".

Hinweis: Eine Ausnahme von dieser neuen Vorschrift besteht nur für jene Gebäude, wo in einen Kamin (zulässigerweise) die Abgase mehrerer Thermen abgeleitet werden (Sammelkamin). Hier dürfen auch weiterhin Heizwertgeräte verwendet werden. Brennwertthermen sind zwar in Anschaffung und Wartung teurer als Heizwertthermen, verbrauchen dafür aber weniger Energie und helfen so Kosten zu sparen.

Wie funktioniert eine Gas-Brennwerttherme?

Wie bei anderen Heizkesseln auch, wird bei Gas-Brennwert-Thermen das Heizwasser über die Verbrennungswärme erhitzt. Die Brennwerttechnik nutzt hierbei die entstehenden Abgase, die sonst bei anderen Systemen für gewöhnlich in den Kamin geleitet werden.

Die Verbrennungsabgase bestehen zu einem Großteil aus heißem Wasserdampf. Exakt diese Wärme macht sich die Brennwerttechnik bei der Erwärmung des Heizwassers zusätzlich zunutze. Hierzu ist eine Kondensation des Wasserdampfs erforderlich. Damit es dazu und zur Freisetzung der Kondensationswärme kommen kann, müssen die Abgase aus der Erdgasverbrennung auf eine Temperatur von unter 56 Grad Celsius abgekühlt werden. Ein extra dafür ausgelegter Wärmetauscher stellt sicher, dass Brennwertgeräte dies erreichen können. Das saure Kondensat, das während dieses Prozesses entsteht, wird einfach abgeleitet.

Was sind die baulichen (technischen) Voraussetzungen?

Eine Gas-Brennwerttherme kann als kamingebundene oder als Außenwandtherme verwendet werden. In beiden Fällen benötigt sie eine Verbindung nach draußen, durch das Frischluft zu- und die Abgase abgeführt werden können (Zu- und Abluftsystem). Sie arbeitet also unabhängig von der Raumluft und ist deshalb im Betrieb sicherer als Heizwertgeräte.

Beim Tausch einer kamingebundenen Therme auf ein neues Brennwertgerät muss daher jedenfalls ein entsprechendes Kunststoff- oder Edelstahlrohr für die Abluft der Therme in den Kamin eingezogen werden. Für die Zuluft wird im Normalfall kein Rohr benötigt, es genügt dafür der Kamin selbst.

Wenn der Kamin "verzogen" ist, d.h. nicht vertikal in der Kaminmauer verläuft, kann das Einsetzen des Abluftrohres mit besonderen Problemen verbunden sein. Je nach Erfordernis muss der Kamin teilweise freigelegt oder überhaupt eine andere Lösung (z.B. Außenwandanschluss) gefunden werden.

Beim Betrieb von Brennwertthermen kondensiert laufend Wasserdampf am Abzugsrohr, der abgeleitet werden muss. Die Therme bzw. der Kamin benötigen daher einen Anschluss an das Abwassersystem der Wohnung, um das Kondenswasser abzuleiten. Bisher haben viele Kombithermen keinen Anschluss an den Wasserablauf, es hängt unter dem Überdruckventil nur ein kleines Auffanggefäß. Bei einem Thermentausch zu einer neuen Brennwerttherme muss daher auch ein Anschluss an der Abwassersystem geschaffen werden.

Muss die Therme in meiner Wohnung aufgrund der neuen Vorschriften getauscht werden?

Die vorhandenen Thermen müssen nicht getauscht werden. Sie können weiter betrieben werden, so lange sie betriebssicher sind und die vorgeschriebenen Abgaswerte nicht überschreiten.

Erst wenn die bisherige Therme wegen Altersschwäche ihren "Geist aufgibt" oder aus anderen Gründen nicht mehr reparabel ist, muss als neue Therme nun ein Brennwertgerät installiert werden.

Dürfen Heizwertgeräte im Handel weiter angeboten werden?

Seit 27. September 2015 dürfen die Hersteller an den Großhandel nur mehr Brennwertthermen verkaufen.

Heizwertgeräte, die sich zum Stichtag 26. September 2015 bereits in den Lagern der Installateure und des Großhandels befunden haben, dürfen hingegen weiterhin verkauft, installiert und betrieben werden. Für diesen Weiterbetrieb ist derzeit kein Endtermin vorgesehen.

Bietet ein Installateur nun einem Kunden noch ein Heizwertgerät an, muss er ihn darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht mehr um den aktuellen "Stand der Technik" handelt.

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