

Regelmäßige und wiederkehrende Termine
VermiterInnen/Hausverwaltungen müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eine Betriebskostenrechnung legen.
Welche Kosten in der Betriebskostenrechnung enthalten sein dürfen, ist im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Der praktische Betriebskostenrechner ermöglicht eine Überprüfung der einzelnen Positionen per Mausklick.