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Termine

Regelmäßige und wiederkehrende Termine

1. April

Alle zwei Jahre wird der Richtwertmietzins zum 1. April der Inflation angepasst.

Der Neuabschluss eines Mietvertrags auf Basis des neuen Richtwertes ist in jedem Fall erst ab 1. April zulässig. Im Falle einer vorhandenen Wertsicherungsvereinbarung dürfen bestehende Richtwertmietverträge ab Mai des jeweiligen Jahres angehoben werden.

Der neue Richtwertmietzins beträgt ab 1. April 2019 für Altbauwohnungen die vor 1.5.1945 errichtet und ab dem 1. März 1994 angemietet wurden € 5,81 /m² statt bisher € 5,58.

30. Juni

 VermiterInnen/Hausverwaltungen müssen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eine Betriebskostenrechnung legen.

Jetzt Betriebskosten kontrollieren!

Welche Kosten in der Betriebskostenrechnung enthalten sein dürfen, ist im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Der praktische Betriebskostenrechner ermöglicht eine Überprüfung der einzelnen Positionen per Mausklick.

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