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Mietvertrags-Check

Darauf müssen Sie achten:

  • Höhe des Mietzinses, besonders bei Zuschlägen sind private VermieterInnen oft sehr kreativ, z.B. ungerechtfertigt: WC getrennt vom Bad, Kellerabteil, etc. 
  • Wertanpassung, Indexregelung des Mietzinses 
  • Höhe und Veranlagung der Kaution (max. drei bis sechs Bruttomonatsmieten) 
  • Laufzeit des Mietvertrages bzw. Befristung (mindestens drei Jahre, wurde ein Abschlag berücksichtigt?) 
  • Kündigungsmöglichkeiten und Fristen 
  • Erhaltungspflichten und Rückstellung der Wohnung (z.B. verbotene Klausel zur Ausmalverpflichtung bei Auszug)
  • Verzicht der/des Mieterin/Mieters auf Schadenersatz (z.B. bei zeitweiligem Ausfall von technischen Anlagen)

Neben diesen aufgelisteten Themen kann es natürlich noch weitere „Unklarheiten“ im Mietvertrag geben, darum „prüfe wer sich bindet“ und der Tipp: ExpertInnenrat einholen! Die MieterHilfe steht Mieter*innen dafür gerne zur Verfügung. 

Wichtiger Tipp:

Möglichst alle Unterlagen rund um die Wohnung aufbewahren, auch wenn es vorerst unwesentlich erscheint, so kann eine Mietzinsvorschreibung, Betriebskostenabrechnung oder sonstiges Schreiben der/des Vermieterin/Vermieters bei späteren Fragen oder Unklarheiten sehr wichtig werden. Hier eine Übersicht, was jedenfalls aufbewahrt werden sollte:

  • Mietvertrag samt aller Beiblätter 
  • Sämtliche Ergänzungen oder Änderungen des Mietvertrages 
  • Alle Unterlagen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten (Mietanbot, Zahlungsbestätigungen über Provision, Kaution, Übernahmeprotokoll, etc.)
  • Mietzinsvorschreibungen 
  • Schreiben der/des Vermieterin/Vermieters 
  • Vereinbarungen über Sonderrechte (z.B. Gartenbenützung, Satellitenanlage, etc.) 
  • Bewilligungen betreffend den Umbau der Wohnung 

Zumindest drei Jahre lang sollten Sie aufbewahren:

  • Betriebskostenabrechnungen
  • Alle Kontoauszüge, mit denen Sie Ihre Mietzahlungen nachweisen können

Auch wenn das Mietverhältnis beendet wird, ist es ratsam, die genannten Unterlagen noch einige Zeit (wir empfehlen mindestens drei Jahre) aufzuheben, um gegebenenfalls unberechtigten Forderungen mit den nötigen Beweisen entgegentreten zu können.

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