mit Berücksichtigung der gesetzlichen Mietpreisbremse (MieWeG)
Seit 1. Jänner 2026 gelten neue gesetzliche Regeln für die Wertsicherung von Wohnungsmieten. Der wirksam wertgesicherte Hauptmietzins darf grundsätzlich nur mehr einmal pro Kalenderjahr angepasst werden. Zudem können Änderungen frühestens mit 1. April eines Jahres wirksam werden. Der Rechner berücksichtigt diese Vorgaben bei der Berechnung automatisch. Es können aber nicht alle möglichen Wertsicherungsklauseln und Sonderfälle berücksichtigt werden. Sollte das Ergebnis nicht mit der Vorschreibung übereinstimmen, wenden Sie sich bitte an unsere Expert*innen unter 01 / 4000 – 8000.
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen bzw. Fragen zum Ergebnis haben, wenden Sie sich bitte an unsere Expert*innen unter 01 / 4000 – 8000.
Wichtige Hinweise
Für welche Mietverhältnisse ist dieser Rechner geeignet?
Dieser Rechner unterstützt Sie bei der Berechnung von wirksam wertgesicherten Hauptmietzinsen in Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz (Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG) unterliegen. Zu beachten ist, dass die Mietpreisbremse nicht beim Entgelt nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zur Anwendung kommt. (Ausgenommen „angemessener Mietzins“ nach § 13 Abs 4 WGG). Gleiches gilt für Mietverhältnisse, die nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegen (z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser).
Die Berechnung berücksichtigt sowohl die vereinbarte Wertsicherungsklausel als auch die aktuell geltenden gesetzlichen Beschränkungen der Wertsicherung ("Mietpreisbremse").
Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unsere Expert*innen unter 01 / 4000 – 8000.“

