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Glossar

Energieausweis

Der Energieausweis enthält bestimmte energietechnische Kennwerte Ihrer Wohnung bzw. des Gebäudes in dem sich Ihre Wohnung befindet. Auf einer Skala von A++ (sehr gut) bis G (schlecht) sehen Sie, welchen energietechnischen Standard die Wohnung bzw. das Gebäude hat.

  • Seit 1. Dezember 2012 muss dem/der MieterIn längstens binnen 14 Tagen nach Mietvertragsabschluss ein Energieausweis übergeben werden. Bei Unterlassung droht dem/der VermieterIn eine Verwaltungsstrafe und kann der/die MieterIn selbst einen Energieausweis erstellen lassen und die Kosten dem/der VermieterIn in Rechnung stellen.

  • Seit demselben Tag ist in Immobilieninseraten auch der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor anzugeben. Wohnungsuchenden soll damit die Möglichkeit geboten werden, energierelevante Kennzahlen der künftigen Wohnung möglichst früh in die Überlegungen miteinzubeziehen.
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