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Mustermietvertrag

Für jeden Anwendungsbereich den passenden Mietvertrag

ACHTUNG beim Ausfüllen der Formulare:

Solange das jeweilige Formular nur im Internet - Browser geöffnet ist, werden die von Ihnen eingegebenen Daten nicht gespeichert. Wir empfehlen Ihnen daher folgende Vorgangsweise, um einen unbeabsichtigten Datenverlust zu vermeiden:

      1. Bitte laden Sie das Formular herunter.
      2. Speichern Sie das Formular auf Ihrem PC ab
          (ist es nur im Browser geöffnet werden die eingegebenen Daten nicht gespeichert).
      3. Öffnen Sie das downgeloadete Formular.
      4. Als PDF können Sie das Formular direkt am PC ausfüllen.
      5. Speichern.

Achtung! Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar – bitte klicken Sie im Formular an die unterstrichene Stelle, dann können die Felder einfach und schnell ausgefüllt werden. Alternativ können Sie auch auf die Pfeilkästchen klicken, um die Auswahl zu aktivieren!

 

Hinweis: Sie benötigen eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader, um die Formulare optimal nutzen zu können.

Sie wollen eine Eigentumswohnung vermieten?

Altbau:
Befindet sich die zu vermietende Eigentumswohnung in einem Gebäude, das vor dem 9.5.1945 errichtet worden ist und gibt es mehr als zwei Mietgegenstände in diesem Haus?

Neubau:
Befindet sich die zu vermietende Eigentumswohnung in einem Gebäude, das mit einer Baubewilligung nach dem 8.5.1945 errichtet worden ist?

Vermietung einer Wohnung in einem Haus mit mehr als zwei Mietobjekten (keine Eigentumswohnung)

Altbau:
Gibt es mehr als zwei Mietgegenstände in diesem Haus und ist die Baubewilligung vor dem 1.7.1953 erteilt worden?

Neubau:
Liegt die Wohnung in einem nach dem 1.7.1953 gefördert errichteten Haus mit mehr als zwei Mietobjekten?

  • NEIN: Wenn nur eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist:
    --> Vertragsmuster für Teilanwendungsbereich MRG (befristet und unbefristet)

Dachgeschoß und Zubauten:

Ist die zu vermietende Wohnung durch den Ausbau eines Dachbodens oder eines Aufbaues aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet oder durch einen Zubau (z.B. im Hof des Hauses) aufgrund einer nach dem 30.9.2006 erteilten Baubewilligung neu geschaffen worden?

Untervermietung von Wohnungen (z.B. StudentInnen Wohngemeinschaften)

Die Wohnung wird zur Gänze untervermietet:

Die Wohnung wird teilweise untervermietet:

Achtung bei geförderten Wohnungen:

  • Wohnungen in Gebäuden, deren Wiederherstellung oder Errichtung nach dem Wohnhauswiederaufbaugesetz oder nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 gefördert wurden, fallen in den Vollanwendungsbereich des MRG. Für die Mietzinsbildung können dabei aber sehr unterschiedliche Vorschriften gelten.
     
  • Bei Vermietung einer Wohnung, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung aufgrund der gesetzlichen Kaufoption oder eines Anbots der gemeinnützigen Bauvereinigung nach dem 31.7.2019 an den ehemaligen Mieter verkauft worden ist, gelten abweichende Bestimmungen, z.B. bei der Mietzinsbildung, den Erhaltungspflichten etc. Ein passendes Vertragsmuster ist derzeit in Ausarbeitung.

Wichtige Information zu den Musterverträgen

Anmerkung: Für den Nichtanwendungsbereich (Totalausnahme) des Mietrechtsgesetzes (MRG), z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser etc., empfehlen wir unsere Vertragsmuster für den Teilanwendungsbereich MRG.

Allgemeiner Hinweis zu den Mustermietverträgen: Bitte beachten Sie, dass wesentliche Vertragsinhalte, wie z.B. die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe des Mietzinses etc. noch nicht in den Mustern enthalten sind. Diese Angaben sind selbstständig auszufüllen! Um größtmögliche Rechtssicherheit zu erhalten, empfehlen wir daher eine Vorabprüfung des ausgefüllten, aber noch nicht unterschriebenen Vertrages durch die Experten der MieterHilfe.

Haftungsausschluss: Die Mustermietverträge stellen ein freiwilliges und kostenloses Angebot der MieterHilfe dar. Die Vertragsmuster wurden mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der derzeit gültigen Rechtsvorschriften und der aktuellen Judikatur erstellt. Für die inhaltliche Richtigkeit wird keine Gewähr geleistet.

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