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Glossar

Elektrobefund

Mit der Elektrotechnikverordnung vom 12. Juli 2010 wurden für die Fälle der Neuvermietung bestimmte sicherheitstechnische Mindeststandards für die Elektroinstallationen von Wohnungen festgelegt. Weiters ist darin vorgesehen, dass der/die MieterIn eine schriftliche Dokumentation („Elektrobefund“) aus der die Erfüllung dieser Vorschriften hervorgeht, vorzulegen ist. Wurde kein Elektrobefund übergeben und haben Sie Zweifel an der Sicherheit der elektrischen Anlage Ihrer Wohnung können Sie sich an die zuständige Magistratsabteilung 36 wenden. Eine gefährliche Elektroanlage kann auch Auswirkungen auf die Kategorieeinstufung einer Wohnung haben.

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