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Glossar

Haustorsperre

Die Haustorsperre und Hausbeleuchtung ist in Wien mit einer eigenen Verordnung geregelt. 

  • Danach müssen die Häuser in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gesperrt sein.

  • In der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr sind sie offen zu halten. Ausnahmen gibt es für Einfamilienhäuser, leerstehende Gebäude und Gebäude mit Gegensprech- und Toröffnungsanlagen.

  • Um Unfällen vorzubeugen, müssen das Haustor und die allgemeinen Hausteile, wie Flur, Stiegenhaus und Gang, am Abend und in der Früh auch entsprechend beleuchtet sein. Die Beleuchtung kann über das Minutenlicht oder als Dauerlicht geschaltet werden.

  • Für die ordnungsgemäße Haustorsperre und Hausbeleuchtung ist immer die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verantwortlich. Sie/er muss daher dafür sorgen, dass diese Dinge erledigt werden.

  • Bei Verstößen kann der Magistrat Verwaltungsstrafen über den/die EigentümerIn verhängen.
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