Skip to main content

Glossar

Überhöhter Hauptmietzins – Mietzinsüberprüfung

Unter Hauptmietzins wurde das System der Mietzinsbildung kurz vorgestellt. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist immer die Ausstattung der Wohnung bei Anmietung (Kategorieeinstufung) maßgebend. Fehlende Ausstattungsmerkmale und unbrauchbare Merkmale, die trotz Bekanntgabe vom/von der VermieterIn nicht brauchbar gemacht werden, können über Antrag des/der MieterIn zu einer dauerhaften Herabsetzung des Hauptmietzinses führen. Dies im Gegensatz zur Zinsminderung, die nur für die Dauer der (teilweisen) Unbrauchbarkeit der Wohnung eintritt. Siehe auch: Schlichtungsstellenantrag bei überhöhtem Hauptmietzins.

Zurück zum Seitenanfang