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Glossar

Die Kategorieeinstufung einer Wohnung in Kategorie A oder B setzt eine dem „zeitgemäßen Standard“ entsprechende Badegelegenheit voraus. Das kann ein eigenes Badezimmer oder eine Badenische mit entsprechenden funktionsfähigen Sanitäreinrichtungen sein. Das Bad muss dem zeitgemäßen Standard, der anhand der Bau- und Förderungsvorschriften definiert ist, entsprechen. Wichtig ist immer das Vorhandensein einer Heizmöglichkeit und einer entsprechenden (funktionierenden) Entlüftung.

Siehe auch: Kategorieeinstufung, Überhöhter Hauptmietzins

Wird eine Wohnung während des aufrechten Mietverhältnisses ohne Verschulden des/der MieterIn unbrauchbar, tritt die gesetzliche Zinsminderung gemäß § 1096 ABGB ein. Gründe für eine (teilweise) Unbrauchbarkeit einer Wohnung können in Bau- oder Leitungsgebrechen liegen.

Im Gegensatz zum überhöhten Hauptmietzins, der zu einer dauerhaften Herabsetzung des Hauptmietzinses führen kann, gilt die Zinsminderung nach der Rechtsprechung nur für die Dauer der (teilweisen) Unbrauchbarkeit.

Achtung:

Bitte nehmen Sie mit den ExpertInnen der Mieterhilfe Kontakt auf, und lassen Sie sich zu diesem Thema beraten, bevor Sie einen Teil (oder den ganzen) des Mietzinses selbst einbehalten. Dies könnte möglicherweise dazu führen, dass der Vermieter mit einer Räumungsklage antwortet!

Näheres zur Zinsminderung finden Sie hier.

Mit diesem Schreiben an den Vermieter können geben Sie Ihre Mietzinsminderung bekannt.

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