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Glossar

Scheinuntermiete

Wurde ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung abgeschlossen (um dem/der nominellen UntermieterIn die bessere Rechtsstellung der Hauptmiete zu verwehren), kann der/die UntermieterIn bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Anerkennung als HauptmieterIn stellen. Indizien für ein derartiges Umgehungsgeschäft sind: 

  • Der/die UntervermieterIn vermietet mehrere Wohnungen im Haus.

  • Diese(r) selbst hat nur befristete Hauptmietverträge.

  • Es handelt sich um Wohnungen der Ausstattungskategorie „D“ und der Mietzins ist dafür weit überhöht.

  • Es gibt ein wirtschaftliches oder persönliches Naheverhältnis zwischen EigentümerIn und HauptmieterIn.
     
Siehe auch: Miete; Hauptmiete; Untermiete; Außerstreitverfahren
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