Scheinuntermiete
Wurde ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung abgeschlossen (um dem/der nominellen UntermieterIn die bessere Rechtsstellung der Hauptmiete zu verwehren), kann der/die UntermieterIn bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Anerkennung als HauptmieterIn stellen. Indizien für ein derartiges Umgehungsgeschäft sind:
- Der/die UntervermieterIn vermietet mehrere Wohnungen im Haus.
- Diese(r) selbst hat nur befristete Hauptmietverträge.
- Es handelt sich um Wohnungen der Ausstattungskategorie „D“ und der Mietzins ist dafür weit überhöht.
- Es gibt ein wirtschaftliches oder persönliches Naheverhältnis zwischen EigentümerIn und HauptmieterIn.