Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe in der Radetzkystraße
Landesgericht bestätigt Urteil; Vermieter muss das Dach binnen acht Monaten wiederherstellen, sonst droht Zwangsverwaltung
Stadträtin Gaál: Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe in der Radetzkystraße
Das Haus in der Radetzkystraße 24-26 im 3. Bezirk sorgte bereits für einige Schlagzeilen. Trotz vermieteter und bewohnter Wohnungen wurden Dach und Dachstuhl, sowie das oberste Geschoß vom Eigentümer gänzlich abgetragen, Fernster im Gangbereich und in unbewohnten Wohnungen ausgebaut.
„Eine Vorgangsweise, die in Wien nicht toleriert wird“, so Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál. „Dass der Vermieter das Dach wieder herstellen und die Fenster wieder einbauen muss, wurde nun auch vom Landesgericht Wien bestätigt“, freut sich Gaál und unterstreicht: „In Wien wird der Schutz der Mieterinnen und Mieter großgeschrieben. Wir sagen Spekulanten den Kampf an.“
Etappensieg durch MieterHilfe bereits im Juni
Durch die Intervention der MieterHilfe und der Baubehörde musste der Eigentümer bereits vor der nun vorliegenden, gerichtlichen Entscheidung eine provisorische Abdichtung des Dachs und der Fenster errichten.
Die MieterHilfe unterstützte die MieterInnen in weiterer Folge bei der Durchsetzung ihrer Mietrechte. Neben einer einstweiligen Verfügung wurden beim Bezirksgericht Anträge auf die Wiederherstellung des Daches und den Einbau der Fenster eingebracht.
Bereits mit Beschluss vom 18. Juni 2019 wurde dem Hauseigentümer vom Bezirksgericht aufgetragen, die Fenster wieder einzubauen und die das Dach wieder zu errichten. (Zitat aus dem Urteil: „Ein Dach gehört zum Wesen eines Hauses …“). Dagegen hatte der Eigentümer berufen.
Urteil bestätigt - Frist für den Vermieter läuft bereits
Das Landesgericht Wien hat im Fall Radetzkystraße nun über den Rekurs des Eigentümers entschieden. Der Einspruch wurde abgelehnt, die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt. Die MieterHilfe hat gemeinsam mit den BewohnerInnen einen klaren Sieg errungen.
Konkret bedeutet das aktuelle Urteil nun, dass das Dach wiederhergestellt und die in den leerstehenden Wohnungen entfernten Fenster samt Fensterstöcke innerhalb von acht Monaten wieder eingebaut werden müssen.
Sollte absehbar sein, dass die Maßnahmen in dieser Zeit nicht umgesetzt werden, kann bei Gericht eine Zwangsverwaltung beantragt werden. Gegen das Urteil ist eine ordentliche Revision nicht zulässig, somit läuft die Frist für die Wiederherstellung des Daches und der Fenster bereits seit Ausstellung des Urteils und damit bis Juli 2020.
Weitere Unterstützung für MieterInnen durch die MieterHilfe
Derzeit koordiniert die MieterHilfe eine Mieterversammlung, um die aktuellen Geschehnisse zu besprechen und das weitere Vorgehen zu koordinieren.
Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe: „Die MieterHilfe unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner der Radetzkystraße bis deren Mietrechte vollständig erfüllt werden. Der Schutz von Mieterinnen und Mietern und Ihrer Rechte stehen bei uns an oberster Stelle.“
Richtungsweisende Entscheidung
Abschließend sei erwähnt, dass in diesem Urteil auch festgestellt wurde, dass eine provisorische Dachabdichtung und ein Verschließen von Fenstern mit Brettern und/oder Folie KEINE, auf längere Dauer geeigneten Maßnahmen sind, um eine Schädigung der Bausubstanz zu verhindern.