Skip to main content
Stadträtin Kathrin Gaál und Leiter der Mieterhilfe Christian Bartok, warnen vor sogenannten Prozessfinanzierern

Gaál: Mieterhilfe Wien verlängert erfolgreiche Aktion zur Mietzinsüberprüfung

Verlängerung der gemeinsamen dreimonatige Unterstützungs-Aktion von Mieterhilfe und Mietervereinigung für MieterInnen im Altbau.

Drei von vier überprüften Altbaumieten sind zu hoch!

 Anfang Oktober startete die Mieterhilfe der Stadt Wien gemeinsam mit der Mietervereinigung Österreichs eine dreimonatige Unterstützungs-Aktion für MieterInnen im Altbau.

„Aufgrund der starken Nachfrage und der Ergebnisse der bisherigen Mietzinsüberprüfungen – drei von vier überprüften Altbaumieten sind höher als gesetzlich erlaubt – setzt die Stadt Wien die erfolgreiche Aktion bis 31. Jänner 2019 fort“, kündigt Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal nun eine Verlängerung der Aktion an.

 2.500 Beratungsgespräche in den vergangenen 8 Wochen

„Seit Beginn der Aktion Anfang Oktober kam es in rund 2.500 Beratungsgesprächen zu 240 Mietzinsüberprüfungen im Altbau. Dabei stellte sich heraus, dass 180 der überprüften Mieten deutlich zu hoch sind“, zieht Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe Wien, eine erste Bilanz.

In rund 60 Fällen empfahlen die ExpertInnen der Mieterhilfe eine behördliche Mietzinsüberprüfung im Rahmen der Aktion mit der Mietervereinigung. Bei weiteren 120 Fällen handelte es sich um befristete Mietverhältnisse. Diese MieterInnen wollten, aufgrund der Befürchtung die Wohnung zu verlieren, noch zuwarten oder befanden sich bereits außerhalb der Verjährungsfrist. Diese liegt bei unbefristeten Verträgen bei drei Jahren nach Vertragsabschluss.

Website-Besuche: 30 Prozent mehr Zugriffe auf Online-Mietenrechner

Dass bei den WienerInnen sowohl großes Interesse als auch Informationsbedarf vorhanden sind, zeigen die Besuche auf der Webseite der Mieterhilfe, die sich seit Beginn der kostenlosen Aktion verdreifacht haben. Der Online-Mietenrechner wurde seit der Adaptierung der Lagezuschlagskarte rund 20.000 Mal abgerufen, was einer Steigerung von knapp 30 Prozent entspricht.

„Ich empfehle allen Mieterinnen und Mietern, die hinsichtlich der Höhe ihrer Miete unsicher sind, diese Aktion in Anspruch zu nehmen. Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch nehmen die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe den Mietvertrag genau unter die Lupe und leiten – im Falle einer zu hohen Miete – die notwendigen nächsten Schritte ein“, rät Stadträtin Gaal, das kostenlose Angebot der Stadt in Anspruch zu nehmen.

Die Aktion im Detail

Die Mietervereinigung Österreichs übernimmt auf Empfehlung der Mieterhilfe gegebenenfalls die Vertretung der MieterInnen bei einem Verfahren auf Überprüfung des Mietzinses bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50). In diesen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag, falls MieterInnen noch nicht Mitglied sind, gestundet und erst dann verrechnet, wenn das Verfahren beendet ist und die MieterInnen ihr Geld zurückbekommen haben. Somit müssen betroffene MieterInnen den Prozess nicht selbst finanzieren und haben zudem keine Einstiegskosten.

Mieterhilfe warnt vor Abzocke durch private Prozessfinanzierer

In den überteuerten Altbaumieten wittern sogenannte „Prozessfinanzierer“ ein lukratives Geschäftsfeld. Diese Firmen verlangen bis zu 45 Prozent des zurückgeforderten Betrags als Provision. Und das nicht nur für zu viel bezahlte Miete in der Vergangenheit, sondern auch für die künftige Ersparnis – bis zu drei Jahre im Voraus. Von der Rückzahlung und der ersparten Miete bleibt den MieterInnen dann nur mehr wenig übrig.

„Die privaten Prozessfinanzierer gehen dabei immer aggressiver und teils illegal vor. Auf der Suche nach neuen Kundinnen und Kunden gehen sie von Tür zu Tür und geben sich teilweise sogar als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt aus. Ziel dabei ist, Mieterinnen und Mieter dazu zu überreden, sehr hohen Provisionszahlungen zuzustimmen“, warnt der Leiter der Mieterhilfe Wien, Christian Bartok, vor privaten Prozessfinanzierern.

Beispiel für Provisionsforderung:

  • Miete vor Überprüfung       897,49
  • Miete nach Überprüfung     722,26
  • Ersparnis                          175,26
  • Rückforderung an den Vermieter für die letzten 3 Jahre              6.309,36
  • Ersparnis für die nächsten 3 Jahre (mtl. 175,26 x 36 Monate)     6.309,36
  • Gesamtersparnis für die/den MieterIn                                      12.618,72

Von diesen 12.618,72 Euro verlangen die Prozessfinanzierer ihre Provision, die bis zu 45 Prozent reicht. Die/der MieterIn erhält in diesem Fall nach Abzug der Provision von 5.700 Euro, statt rund 6.300 Euro für die zu viel bezahlte Miete der letzten Jahre, nur mehr knapp 600 Euro!

Zurück zum Seitenanfang