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Glossar

Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche eines Mietobjektes, abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Ausnehmungen. Keller- und Dachbodenräume bleiben, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, ebenso außer Betracht wie Treppen, offene Balkone und Terrassen. Anders als Balkone fließen jedoch Loggien (an fünf Seiten von Mauerwerk oder einer ähnlich massiven Konstruktion begrenzt) in die Nutzflächenberechnung ein. Auf die Raumhöhe (Dachschrägen) kommt es für die Berechnung der Nutzfläche nicht an.

Bedeutung kommt der Nutzfläche einerseits für die Betriebskostenverrechnung, anderseits für die Höhe des zulässigen Hauptmietzinses zu.

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