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Glossar

Ausmalverpflichtung

In vielen Mietverträgen ist eine Klausel enthalten, dass der/die MieterIn die Wohnung vor Rückstellung neu ausmalen lassen muss. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist eine derartige generelle Klausel aber in der Regel unwirksam. Zu einer Haftung des/der MietersIn kann es aber kommen, wenn die Malerei übermäßig abgenutzt worden ist und/oder eine ungewöhnliche (dunkel oder grell) Wandfarbe während der Mietdauer aufgebracht worden ist. Mehr Informationen dazu siehe Rückstellung der Wohnung.
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