Maklerprovision
Mit 01.09.2010 wurden die Höchstbeträge für die Vermittlung von Mietverträgen geändert. Für MieterInnen ist die Wohnungssuche damit günstiger geworden.
Haupt- und Untermiete (Wohnzwecke)
- unbefristet oder länger als drei Jahre befristet:
MieterIn: 2 Bruttomonatsmieten - bis zu drei Jahren befristet:
MieterIn: 1 Bruttomonatsmiete
Bei Vermittlung einer Untermiete an einzelnen Räumen steht allerdings nie mehr als eine Bruttomonatsmiete an Provision zu.
Wenn die Maklerin/der Makler gleichzeitig HausverwalterIn der Anlage ist:
- unbefristet oder länger als drei Jahre befristet:MieterIn: 1 Bruttomonatsmiete
- mindestens zwei Jahre aber nicht länger als drei Jahre befristet:MieterIn: 1/2 Bruttomonatsmiete
Gewissheit, welche Kosten bei Vertragsabschluss auf Sie zukommen, verschafft der Maklerprovisionsrechner der MieterHilfe.