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Glossar

Geklärte Familienverhältnisse

Ehepartner*innen und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen. 
Ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf kann nur ausgestellt werden, wenn (Ehe)Partner*innen an einer gemeinsamen Wohnadresse in Wien hauptgemeldet sind (einzige Ausnahme: Wohnbedarfsgrund „getrennter Haushalt“).

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