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Neue Kategoriemieten ab 1. Februar 2018

Anhebung der Kategoriebeträge um 5,2 % für MieterInnen mit Kategoriemietzins oder mit Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ab März möglich

Am 1. März 2018 wird die gesetzliche Anpassung der mietrechtlichen Kategoriebeträge gemäß § 15a MRG effektiv wirksam. MieterInnen, die in ihrem Mietvertrag einen echten Kategoriemietzins vereinbart haben (Vertragsabschluss vor dem 1.3.1994) und jene, die nur einen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (= 2/3 des Kategoriebetrages) bezahlen, müssen mit einer Erhöhung von ca. 5,2 % des Hauptmietzinses rechnen. Möglich wird das aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen 5 % Schwelle seit der letzten Anpassung der Kategoriemieten im April 2014.

Die neuen mietrechtliche Kategoriebeträge werden ab 1. Februar wirksam, die Anpassung der Mieten kann damit frühestens mit 1. März 2018 erfolgen. Das Erhöhungsschreiben darf frühestens am 2. Februar 2018 abgeschickt werden und muss spätestens am 19. Februar 2018 bei den MieterInnen ankommen. Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung oder Einhebung der Miete ist nicht möglich.

Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf den neuen Mietzins nach einer Mietrechtsabtretung oder bei einem Mietrechtseintritt im Todesfall, denn hier gilt der Kategoriebetrag der der Kategorie „A“ als maximal erlaubte Obergrenze. Bei Fragen zu Ihrer Miete stehen Ihnen die ExpertInnen der Mieterhilfe wie immer gerne kostenlos zur Verfügung.Diese Erhöhung gilt für die meisten Mietverträge, die vor dem 1.3.1994 abgeschlossen wurden.

Die neuen Beträge (je m² Nutzfläche und Monat):                   

Kategorie A        EUR 3,60 (bisher EUR 3,43)
Kategorie B        EUR 2,70 (bisher EUR 2,57)
Kategorie C        EUR 1,80 (bisher EUR 1,71)
Kategorie Dbrauchbar  EUR 1,80 (bisher EUR 1,71)
Kategorie D        EUR 0,90 (bisher EUR 0,86)

EVB /Wertbeständige Mieten

Neben den Kategorienmietzinsen werden auch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge ("Wertbeständigkeit des Mietzinses nach § 45 MRG")  angepasst. Die neuen Werte betragen wie folgt

Kategorie A bzw. Geschäftsraum EUR 2,39 (bisher EUR 2,27)
Kategorie B        EUR 1,80 (bisher EUR 1,71)
Kategorie C        EUR 1,20 (bisher EUR 1,14)
Kategorie Dbrauchbar  EUR 1,20 (bisher EUR 1,14)
Kategorie D        EUR 0,90 (bisher EUR 0,86)

Verwaltungshonorar

Das Verwaltungskostenpauschale gemäß § 22 MRG erhöht sich am 1. Februar 2018 von EUR 3,43 auf EUR 3,60, womit sich für das Kalenderjahr 2018 ein Mischsatz von EUR 3,59 (je m² Nutzfläche und Jahr) ergibt.

Eintritt/Abtretung bestehender Mietverträge

Für alle, die nach dem 31.01.2018 in einen bestehenden Mietvertrag eintreten (nach § 12 MRG oder § 14 MRG ) ist der anzuhebende Mietzins mit EUR 3,60/m² gedeckelt, sofern die bisherige Miete niedriger war (§ 46 Abs 2 MRG).

 

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