Mietvertragsgebühr ist abgeschafft!
Eine jahrelange Forderung der Mieterhilfe wurde endlich erfüllt: Die Mietvertragsgebühr ist mit 11.11.2017 Geschichte.
Der jahrelangen Forderung der Mieterhilfe, die Mietvertragsgebühr abzuschaffen, wurde nun vom Gesetzgeber entsprochen. Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen über Wohnräume wurde am 10.11.2017 im BGBl. kundgemacht (BGBl. I 147/2017). Mangels gesonderter Regelung zum Inkrafttreten tritt die Änderung daher ab 11.11.2017 in Kraft. Damit unterliegen alle schriftlichen Mietverträge über Wohnräume nicht mehr der Gebührenpflicht.
Wohnungssuchende am privaten Wohnungsmarkt sind oft mit hohen Einstiegskosten konfrontiert, wenn sie in eine Mietwohnung ziehen wollen. Kautionen, Provisionen und dann noch die „Gebühr auf Mietverträge“ durch das Finanzamt. Bei einem unbefristeten Mietvertrag mit einer Miete in der Höhe von 800,- Euro war bisher eine Gebühr in der Höhe von immerhin 288,- Euro zu entrichten.
War dies zur Einführung der Gebühr zu Zeiten Maria Theresias noch mit einer Gegenleistung, etwa durch die Erstellung des Vertrages oder die Prüfung desselben, verbunden, entfielen diese Leistungen über die Jahre. Diese Art der Vergebührung führte jedoch zu zusätzlicher finanzieller Belastung für MieterInnen und war daher nicht mehr zeitgemäß. Mit der Veröffentlichung der Gesetzesänderung vom 10.11.2017 und ihres Inkrafttretens am Folgetag ist die Mietvertragsgebühr damit nun endlich Geschichte.