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Mietvertragsgebühr ist abgeschafft!

Eine jahrelange Forderung der Mieterhilfe wurde endlich erfüllt: Die Mietvertragsgebühr ist mit 11.11.2017 Geschichte.

Jahrelang forderte die Mieterhilfe ein Ende dieser Gebühr ohne Gegenleistung, nun wurde die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen über Wohnräume am 10.11.2017 im BGBl. kundgemacht (BGBl. I 147/2017). Mangels gesonderter Regelung zum Inkrafttreten tritt die Änderung daher ab 11.11.2017 in Kraft. Damit unterliegen alle schriftlichen Mietverträge über Wohnräume nicht mehr der Gebührenpflicht.

Wohnungssuchende am privaten Wohnungsmarkt sind oft mit hohen Einstiegskosten konfrontiert, wenn sie in eine Mietwohnung ziehen wollen. Kautionen, Provisionen und dann noch die „Gebühr auf Mietverträge“ durch das Finanzamt. Bei einem unbefristeten Mietvertrag mit einer Miete in der Höhe von 800,- Euro, kassierte das Finanzministerium bisher eine Gebühr von immerhin 288,- Euro.

Heute gibt es vom Finanzamt dafür keine Gegenleistung mehr, es wird weder der Vertrag dort verfasst, noch wird er auf Richtigkeit geprüft. Dabei war es dem Finanzamt egal, ob die vereinbarte Miete oder der Mietvertrag selbst den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat oder nicht. Diese Art der Vergebührung führte zu zusätzlicher finanzieller Belastung für MieterInnen und war daher nicht mehr zeitgemäß. Mit der Gesetzesänderung vom 10.11.2017 und ihres Inkrafttretens am Folgetag ist die Mietvertragsgebühr damit nun endlich Geschichte.

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