MieterHilfe warnt vor Falle bei der Wohnungsrückgabe
Bei einer Wohnungsrückgabe ist keine Unterschrift des Mieters notwendig!
Es kommt immer wieder vor, dass MieterInnen bei der Rückgabe der Wohnung ein nur scheinbar harmloses Rückgabeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt wird. Gefährlich ist die darin oft enthaltene pauschale Verzichtserklärung, in der auf alle „wechselseitigen Ansprüche“ aus dem beendeten Mietverhältnis verzichtet wird. Denn dadurch sollen MieterInnen davon abgehalten werden, ihre mietrechtlichen Ansprüche (z. B.: die nachträgliche Rückforderung eines unzulässig überhöhten Mietzinses) geltend zu machen.
„Lassen Sie sich nicht zu einer voreilig geleisteten Unterschrift drängen. Denn ist eine Verzichtserklärung erst einmal unterschrieben, ist es deutlich schwieriger, die eigenen Ansprüche durchzusetzen“, so Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe.
Generell rät die MieterHilfe, vorgelegte Schriftstücke genau durchzulesen und pauschale Verzichtserklärungen nicht zu unterschreiben. Im Fall der Fälle ist der Vermieter verpflichtet, den Schlüssel auch ohne Unterschrift zurückzunehmen. Dann ist es wichtig, den Zustand der Wohnung durch Fotos zu dokumentieren bzw. einen Zeugen zur Rückgabe mitzunehmen.
Immer ein guter Tipp: Vor einer zu schnellen Unterschrift den kostenlosen Rat der MieterHilfe der Stadt Wien einholen.