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MieterHilfe setzt längere Frist für Mietrückstände durch

Bundesregierung beschließt nach langem Zögern Verlängerung der Frist für Zahlung von Mietrückständen. MieterHilfe unterstützt bei Ansuchen.

MieterHilfe prüft Anliegen kostenlos und bietet Online-Services und Download von Ansuchen und Musterbriefen
Weitreichende Reform des Mietrechts gefordert

Bereits beim ersten Lockdown im Frühjahr hat die Stadt Wien gemeinsam mit der MieterHilfe bei der Bundesregierung interveniert. Der Zeitraum für den verstärkten Kündigungs- und Räumungsschutz mit Ende Juni 2020 (!) war von vornherein viel zu knapp bemessen. Wohn- und Rechtssicherheit für MieterInnen während der größten Krise der zweiten Republik sollte oberstes Gebot sein. Erst jetzt, Anfang Dezember und damit mitten im zweiten Lockdown wurde auf die Forderung reagiert, leider nicht in vollem Umfang. 

Lediglich die längst fällige Fristverlängerung für Mietzahlungen bei coronavirusbedingten Schwierigkeiten bis Ende Juni 2021 wurde nun beschlossen. Auch Räumungsexekutionen können auf Antrag der Mieter bis dahin weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Das soll ihnen mehr Zeit geben, eine neue Unterkunft zu finden. Räumungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt.

Reform des Mietrechts gefordert 

„Diese Schritte sind natürlich zu begrüßen, sie sind jedoch nicht mehr als ein Anfang“, sagt Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe. „Das oberste Ziel für alle Beteiligten muss ein umfangreicher Schutz für Mieterinnen und Mieter sowie Rechtssicherheit für Vermieterinnen und Vermieter sein. Dazu ist dringend eine Reform des Mietrechtsgesetzes notwendig“, so Bartok weiter. 

Im Zuge des 2. Corona-Lockdowns zeigt sich einmal mehr die Reformbedürftigkeit des Mietrechts seitens der Bundesregierung. Auch dem inflationären Einsatz von befristeten Mietverträgen muss endlich Einhalt geboten werden. Mieter, deren Vertrag im Lockdown ausläuft, sind derzeit besonders stark betroffen, wie die vermehrten Anfragen bei der MieterHilfe zeigen. 

Hier gibt es höchsten Handlungsbedarf und es braucht eine klare Lösung: Ablaufende Befristungen müssen für den Zeitraum der aktuellen Ausnahmesituation eingefroren werden. Es kann nicht sein, dass der Mieter in dieser mitunter existenziellen Frage auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen ist.

MieterHilfe unterstützt

Um rechtlich korrekt um Zahlungserleichterung oder Mietstundung anzusuchen bietet die MieterHilfe auf ihrer Website mieterhilfe.at Musterbriefe und Ansuchen zum Download an. Wer darüber hinaus noch Information und Unterstützung benötigt, ist bei den ExpertInnen der MieterHilfe bestens aufgehoben. Unter 01 4000 8000 oder per Mail unter office@mieterhilfe.at beraten sie kostenlos und kompetent. Damit haben MieterInnen die Sicherheit, dass ihre Anliegen rechtskonform vorgebracht werden. 

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