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MieterHilfe als „Christkind“: Wienerin bekommt 6.000 Euro retour

Wohnbaustadträtin Gaál gratuliert und freut sich mit MieterHilfe und Mieterin über den Erfolg

Leider kein Einzelfall am privaten Wohnungsmarkt: MieterInnen zahlen oft jahrelang eine unzulässig hohe Miete und werden bei der Wohnungsrückgabe -  durch eine harmlos scheinende Klausel - noch einmal kräftig übers Ohr gehauen.

Auch Mieterin Christine S. kam zum „Handkuss“. Allerdings hat sich der Vermieter in ihrem Fall dann doch verrechnet. Denn sie kontaktierte die MieterHilfe und nahm deren Unterstützung in Anspruch.

„Mit dem tollen Ergebnis, dass die Mieterin noch rechtzeitig für Weihnachten 6.000 Euro an zu viel bezahlter Miete zurückbekommt“, freut sich auch Wiener Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál, die Christine S. und der MieterHilfe zum Erfolg gratuliert.

Christine S. kann ihr Glück noch kaum fassen: „Ich hatte das zu viel bezahlte Geld eigentlich schon abgeschrieben. Als die MieterHilfe mir ihre Unterstützung zugesagt hat, habe ich mich sehr gefreut und wieder Hoffnung geschöpft. Jetzt 6.000 Euro zurückbekommen zu haben, ist für mich wie ein kleines Weihnachtswunder. Vielen Dank dem ganzen MieterHilfe-Team!“

Insgesamt 4,2 Mio. Euro an zu viel bezahlter Miete zurückgeholt

„Es lohnt sich, das Angebot der MieterHilfe zu nutzen“, unterstreicht Gaál. „Die Serviceeinrichtung der Stadt steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern unentgeltlich mit Rat und Tat zur Seite. Allein 2019 haben sich die Wiener Altbau-MieterInnen dank der Beratung der MieterHilfe die enorme Summe von fast 4,2 Mio. Euro erspart.“ Und weiter: „Bei der Überprüfung von 1.900 Altbaumieten stellte sich heraus, dass 80 % der Mieten höher sind, als es das Gesetz vorsieht. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 65 m2 wurden im Schnitt monatlich 230 Euro zu viel verlangt.“

Vorsicht Falle - eine Wohnungsrückgabe braucht keine Unterschrift

Es kommt immer wieder vor, dass MieterInnen bei der Rückgabe der Wohnung ein nur scheinbar harmloses Rückgabeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt wird. Gefährlich ist die darin oft enthaltene pauschale Verzichtserklärung, in der auf alle „wechselseitigen Ansprüche“ aus dem beendeten Mietverhältnis verzichtet wird. Denn dadurch sollen MieterInnen davon abgehalten werden, ihre mietrechtlichen Ansprüche (z. B.: die nachträgliche Rückforderung eines unzulässig überhöhten Mietzinses) geltend zu machen.

„Lassen Sie sich nicht zu einer voreilig geleisteten Unterschrift drängen. Denn ist eine Verzichtserklärung erst einmal unterschrieben, ist es deutlich schwieriger, die eigenen Ansprüche durchzusetzen“, so Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe.  

Generell rät die MieterHilfe, vorgelegte Schriftstücke genau durchzulesen und pauschale Verzichtserklärungen nicht zu unterschreiben. Im Fall der Fälle ist der Vermieter verpflichtet, den Schlüssel auch ohne Unterschrift zurückzunehmen. Dann ist es wichtig, den Zustand der Wohnung durch Fotos zu dokumentieren bzw. einen Zeugen zur Rückgabe mitzunehmen. Immer ein guter Tipp: Vor einer zu schnellen Unterschrift den kostenlosen Rat der MieterHilfe der Stadt Wien einholen.

MieterHilfe: Starker Partner bei allen Fragen rund ums Wohn- und Mietrecht

Die MieterHilfe ist eine kostenlose Serviceeinrichtung der Stadt Wien, die WienerInnen in allen Fragen rund ums Wohn- und Mietrecht unterstützt. Etwa bei überhöhten Mieten, Betriebskostenabrechnungen oder Problemen mit dem Mietvertrag. Für besondere Fälle bietet die MieterHilfe speziell geschulte ExpertInnen, die vor Ort helfen.

Zahlreiche Service-Tools

Auf der Homepage (www.mieterhilfe.at) stehen für Wienerinnen und Wiener folgende Online-Tools zur Verfügung. Der Betriebskostenrechner ermöglicht eine Überprüfung der einzelnen Positionen (www.betriebskostenrechner.at) und der Mietenrechner checkt, ob die Miete angemessen oder zu hoch ist (www.mietenrechner.at). Für welche Mietgegenstände bzw. Inventargüter beim Wohnungswechsel Ablöse möglich ist, verrät der Ablöserechner (www.abloeserechner.at) und der Makler-Provisionsrechner macht Schluss mit Unklarheiten über die Höhe der Maklerprovision (www.mieterhilfe.at/tools/makler-provisionsrechner).  

Die MieterHilfe ist eine der drei Leistungssäulen des Wohnservice Wien, gemeinsam mit Wohnberatung Wien für die Wohnungssuche im Segment der städtischen und geförderten Wohnungen, sowie wohnpartner für Konfliktlösung und Stärkung der Nachbarschaft im Gemeindebau.

Die MieterHilfe ist täglich von 8-17 Uhr telefonisch unter 001/24503-25900 oder in der Guglgasse 7-9, 1030 Wien erreichbar.

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