Skip to main content

Vizebürgermeisterin, Wohnbau- und Frauenstadträtin Kathrin Gaál und Bezirksvorsteher Wilfried Zankl mit neu eingezogenen Bewohner*innen in der Wolfganggasse

Gaál: Rund 4.000 Wohnungen an Alleinerziehende vermittelt

Eigener Vormerkgrund erleichtert Zugang zum geförderten Wohnbau; immer mehr Stadtquartiere mit Schwerpunkt für Alleinerziehende

Um alleinerziehenden Wiener*innen besonders unter die Arme greifen zu können, wurde 2020 auf Initiative von Wohnbau- und Frauenstadträtin Kathrin Gaál ein eigener Vormerkgrund für Alleinerziehende eingeführt. 

Seit Einführung des Vormerkgrundes „alleinerziehend“ im Juli 2020 konnten bis zum 30. November 2024 rund 4.000 alleinerziehende Haushalte mit leistbarem Wohnraum versorgt werden. Alleine heuer konnte die Wohnberatung Wien über 800 Alleinerziehende mit einer Wohnung versorgen. Unter den Alleinerziehenden sind es zu einem Großteil Frauen (90 Prozent), die dank dieser Initiative aus oft prekären Wohnsituationen herausgeführt werden konnten. 

Zudem werden bei der Planung neuer Stadtquartiere die Alltagstauglichkeit und Angebote für Alleinerziehende konsequent mitgedacht und entwickelt. Dem Leitprojekt in der Wolfganggasse im 12. Bezirk mit unter anderem 800 geförderten Wohnung folgen weitere Quartiere. So wird das bestehende Wohnungsangebot für Alleinerziehende laufend erweitert. 

„Leistbares Wohnen ist essenziell für ein selbstbestimmtes Leben. Deshalb sind die Stärkung und beständige Weiterentwicklung des viel beachteten sozialen Wohnbaus in Wien ein Garant dafür, leistbares und lebenswertes Wohnen sicherzustellen. Alleinerziehende sind tagtäglich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Deshalb bedeutet die Einführung des Vormerkgrunds „alleinerziehend“ einen entscheidenden Beitrag für die soziale Gerechtigkeit in unserer Stadt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Alleinerziehenden und ihren Kindern ein sicheres, leistbares und beständiges Zuhause, ohne befristete Mietverträge, zu ermöglichen. Wir stärken damit jene, die unter oft schwierigen Bedingungen Außergewöhnliches leisten und schaffen neue Perspektiven für mehr Selbstbestimmung. Besonders in der Entwicklung von neuen Stadtquartieren achten wir von Anfang an auf diese unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensrealitäten, um so ein sozial unterstützendes Wohnumfeld zu ermöglichen. Der häufig formulierten Forderung in der größten Wiener Frauenbefragung „Wien, wie sie will“ nach mehr Raum für Frauen wird so unmittelbar Rechnung getragen“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbau- und Frauenstadträtin Kathrin Gaál.

Größte Aufmerksamkeit in der Quartiersentwicklung 

Alleinerziehende brauchen nicht nur leistbaren Wohnraum, sondern auch eine flexible Raumaufteilung, die an ihre Bedürfnisse angepasst ist. Wichtig ist außerdem eine sozial unterstützende Infrastruktur, die ihren Alltag erleichtert. Der wohnfonds_wien berücksichtigt diese Anforderungen bereits in der Qualitätssicherung – durch themenspezifische Bauträgerwettbewerbe bei Wohnprojekten und bei neuen Stadtquartieren durch Qualitätsbeiräte. Die Herausforderung ist, sowohl private Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen, als auch eine unterstützende Gemeinschaft vor Ort zu ermöglichen und anzuregen. 

Die positiven Auswirkungen dieser Überlegungen und Schwerpunktsetzung auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden für das alltägliche Leben kann man anhand zahlreicher Beispiele in ganz Wien sehen. Exemplarisch seien drei Quartiere dargestellt:

Quartier Gastgebgasse, 23. Bezirk: Die Wohnprojekte in der Gastgebgasse mit 768 geförderten Wohnungen zeigen exemplarisch, wie moderne Angebote für Alleinerziehende im Wohnungs- und Nachbarschaftsumfeld gestaltet werden müssen. Es braucht einerseits kompakte und flexible Grundrisse für die individuellen Bedürfnisse im Privaten, als auch gemeinschaftliche Räume (abseits der selbstverständlichen Kinderwagen- und Fahrradabstellräume) als Chance für Austausch und gegenseitige Hilfe. In der Gastgebgasse sind dies zum Beispiel Gemeinschaftsräume mit angeschlossenen Kinderspielbereichen, Fitnessräumen und Gemeinschaftsterrassen mit unterschiedlichen Spielgeräten. Darüber hinaus wird auch aktiv die Kooperation mit engagierten Vereinen gesucht, die Unterstützung bieten. In der Gastgebgasse etwa mit JUNO, einem Verein gegründet von und für Alleinerziehende mit zahlreichen Angeboten für unkomplizierte und direkte Hilfe vor Ort.

Quartier Wolfganggasse, 12. Bezirk: Im Stadtquartier Wolfganggasse mit 805 geförderten Wohnungen sind diese gemeinschaftlichen, sozialen Räume ebenso vorhanden, darüber hinaus aber auch die unterstützenden Angebote wie temporär nutzbare Gästeapartments. Freiflächen fördern zudem die sozialen Kontakte und die Kommunikation der Hausgemeinschaft. Abgerundet wird das Quartier durch einen Kindergarten mit sechs Gruppen und großzügigem Außenbereich. 

QuartierKäthe-Dorsch-Gasse, 14. Bezirk: In der Käthe-Dorsch-Gasse wurde der Fokus noch breiter gewählt und besonders auf die Durchmischung und gegenseitige Unterstützung unterschiedlicher Lebensstile gelegt. Im Generationenzentrum „All in Penzing“ und im angrenzenden Bildungscampus mit Schulen und Kindergarten trifft und unterstützt sich die Nachbarschaft. Vor Ort wird dies auch durch eine Gemeinschaftsterrasse sowie Kinder- und Jugendspielbereiche unterstützt. Als besonderes Aktivitätsangebot bietet die Käthe-Dorsch-Gasse, mit insgesamt 358 geförderten Wohnungen, außerdem etwa eine Boulderwand und Spielbereiche speziell für Kleinkinder. 

Grundvoraussetzungen Wiener Wohn-Ticket:

Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf und Vormerkgrund „alleinerziehend“

Damit Alleinerziehenden nicht nur der Zugang zu einer geförderten Wohnung möglich ist, sondern ihnen auch die Wahl von den besonders günstigen SMART- bzw. Gemeindewohnungen offensteht, ist die Beantragung eines Wiener Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf bei der Wohnberatung Wien notwendig. Zu den Voraussetzungen zählen u.a., dass das minderjährige Kind mehr als sechs Monate pro Kalenderjahr in der Wohnung lebt, ein zweijähriger durchgehender Hauptwohnsitz an der Einreichadresse bzw. fünfjähriger Hauptwohnsitz an verschiedenen Wiener Adressen. Der/die Antragstellende muss die Obsorge-Berechtigung für das Kind bzw. die Kinder haben und es darf kein eigenes Hauptmietverhältnis vorhanden sein. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, überprüft die Wohnberatung Wien gerne (  www.wohnberatung-wien.at). 

Zurück zum Seitenanfang