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Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu den Richtwertmieten

Neuerliches Höchstgerichtsurteil bestätigt die geltenden gesetzlichen Regelungen als verfassungskonform.

Neuerliches Höchstgerichtsurteil „bestätigt die geltenden gesetzlichen Regelungen als verfassungskonform. Es ist eine ganz wichtige Entscheidung zur Sicherung von leistbarem Wohnraum“, betont der Wiener Wohnbaustadtrat

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig begrüßt die heute veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu den Richtwertmieten in Wien. „Mit diesem Urteil liegt nun eine weitere wichtige und sehr bedeutende Entscheidung vor. Die Höchstrichter bestätigen, wie bereits im Herbst des Vorjahres, die geltenden gesetzlichen Regelungen als verfassungskonform und sie unterstreichen zudem auch in der Begründung das öffentliche Interesse an leistbarem Wohnen“, zeigt sich Ludwig erfreut. Der VfGH habe bereits in seiner ersten Entscheidung im Vorjahr in der Begründung ausgeführt, dass „es im öffentlichen Interesse sei, Wohnen in zentrumsnaher städtischer Lage zu Preisen zu ermöglichen, die es auch Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen erlauben, ihren Wohnbedarf in dieser Lage angemessen zu decken“, so der Wiener Wohnbaustadtrat. „In der aktuellen Entscheidung stellen die Verfassungsrichter zudem fest, dass der vergleichsweise niedrige Richtwert für das Land Wien eben nicht unsachlich ist. Mit der Festsetzung der Richtwerte habe der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten.“

Der Wiener Wohnbaustadtrat sieht in diesen Höchstgerichts-Entscheidungen eine enorme Bedeutung: „Sie bilden eine wichtige Grundlage für die zukünftige Wohnversorgung der Wiener Bevölkerung.“ Bestätigt sieht sich Ludwig auch darin, dass durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Richtwertfestsetzung keine unverhältnismäßige Belastung der Vermieter gegeben ist, wie aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes klar hervorgeht. Damit sei auch eine klare Entscheidung getroffen worden, die eine Aushöhlung der Rechte von MieterInnen verhindere.

Gleichzeitig betonte er aber auch, wie wichtig – gerade vor dem Umstand der unterschiedlichsten gesetzlichen Regelungen – eine grundlegende Reform des bundesweit geltenden Mietrechtsgesetzes sei. „Wir brauchen dringend ein faires und transparentes Mietrecht“, unterstrich Stadtrat Michael Ludwig. „Eines, das auch in Zukunft den Schutz der Mieterinnen und Mieter sicherstellt. Und eines, das für Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit sorgt. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter.“ In diesem Punkt herrsche bereits seit längerem eine grundsätzliche Einigkeit – auch mit den VertreterInnen der Immobilienwirtschaft.

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