Wiener*innen erhalten bis zu 500 Euro für Energiekostenrückstände
Energieunterstützung plus: Die Stadt Wien führt die Förderung Energieunterstützung plus ein, um Haushalte mit akuten Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen.
Um die aktuelle Teuerung und die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Stadt Wien eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Seit 3. Oktober 2022 gibt es für anspruchsberechtigte Mieter*innen die Energieunterstützung plus, durch die nicht leistbare Energiekostenrückstände bzw. Jahresabrechnungen bis maximal 500 Euro finanziell gefördert werden.
Folgenden Personen können ein Ansuchen auf diese Förderung stellen:
- Bezieher*innen von Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, AIVG-Leistungen, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage,
- GIS-Befreite und Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben.
Das Ansuchen auf die Energieunterstützung plus ist bis 31.12.2022 benutzerfreundlich per Online-Formular möglich. Alternativ steht weiterhin das Papierformular zur Verfügung.
Eine weitere Förderung der Energiekosten der Stadt Wien für anspruchsberechtigte Personen ist der Wiener Energiebonus ´22 in Höhe von 200 Euro pro Haushalt, der voraussichtlich ab Dezember 2022 beantragt werden kann.
Eine Unterstützung zu den Mietkosten bietet die Stadt Wien in Form der Wohnbeihilfe, die online beantragt werden kann. Im Wohnbeihilfe-Checker kann vor Antragstellung geprüft werden, ob Anspruch auf diese Förderung besteht.
Weitere Informationen über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten der Stadt Wien erhalten Interessierte bei den Berater*innen der Wohnberatung Wien.
Nähere Informationen zur Antragstellung für die Energieunterstützung plus finden Sie hier.