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(c) WSW/fotografiefetz

Betriebskosten-Saison eröffnet!

Bis 30. Juni müssen die Betriebskosten des Vorjahres vom Vermieter abgerechnet sein. Überprüfen durch die MieterHilfe spart Nerven und Geld!

Jedes Jahr im Juni landet bei vielen MieterInnen die Betriebskostenabrechnung im Postkasten oder findet sich am schwarzen Brett im Stiegenhaus. Bei der Überprüfung unterstützt die MieterHilfe kostenlos.

Auch heuer gehen wieder verstärkt Anrufe mit Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung bei der MieterHilfe, der kostenlosen Servicestelle der Stadt Wien, ein. Viele MieterInnen informieren sich jetzt, ob die vorgeschriebenen Betriebskostenabrechnungen tatsächlich korrekt sind.

Was sind Betriebskosten?

Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten sowie öffentliche Abgaben für den Betrieb eines Wohnhauses. Im Gesetz ist der Betriebskostenkatalog aufgezählt. Im Rahmen einer mietrechtlichen Erstberatung mit der MieterHilfe ist daher vorerst zu klären, ob das Mietrechtsgesetzt (MRG) anwendbar ist.

Folgende Ausgaben im Bereich des MRG können den MieterInnen z.B. als Betriebskosten verrechnet werden:

  • Müllabfuhr
  • Entrümpelung von herrenlosem Gut
  • Schädlingsbekämpfung
  • Kehrgebühren (Rauchfangkehrer)
  • Strom für Beleuchtung und Gemeinschaftsanlagen
  • Verwaltungshonorar
  • Hausreinigung (Hausbesorger, Hausbetreuer)

Keinesfalls dürfen Erhaltungsarbeiten wie Reparaturarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen und dergleichen verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietzinsrücklage zu finanzieren. Eine direkte Belastung der MieterInnen ist nicht zulässig.

Um eine detaillierte Überprüfung der Abrechnung vornehmen zu können, ist eine Rechnungseinsicht zu empfehlen. Eine Überprüfung der Betriebskosten ist im MRG bis zu drei Jahre rückwirkend vorgesehen. Informieren Sie sich bei der MieterHilfe und lassen Sie kostenlos Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen.

 

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