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Glossar

Maklerprovision

Mit 01.09.2010 wurden die Höchstbeträge für die Vermittlung von Mietverträgen geändert. Für MieterInnen ist die Wohnungssuche damit günstiger geworden.

Haupt- und Untermiete (Wohnzwecke)

  • unbefristet oder länger als drei Jahre befristet:
    MieterIn: 2 Bruttomonatsmieten

  • bis zu drei Jahren befristet:
    MieterIn: 1 Bruttomonatsmiete

Bei Vermittlung einer Untermiete an einzelnen Räumen steht allerdings nie mehr als eine Bruttomonatsmiete an Provision zu. 

Wenn die Maklerin/der Makler gleichzeitig HausverwalterIn der Anlage ist:

  • unbefristet oder länger als drei Jahre befristet:MieterIn: 1 Bruttomonatsmiete
  • mindestens zwei Jahre aber nicht länger als drei Jahre befristet:MieterIn: 1/2 Bruttomonatsmiete

Gewissheit, welche Kosten bei Vertragsabschluss auf Sie zukommen, verschafft der Maklerprovisionsrechner der MieterHilfe.

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