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Glossar

Prekarium

Ein Prekarium (auch Bittleihe genannt) ist ein Vertrag, mit dem jemand wem anderen die Benützung einer Sache, hier einer Wohnung, unentgeltlich und gegen jederzeitigen Widerruf erlaubt. Die Überwälzung der verbrauchsabhängigen Wohnungsbetriebskosten (Gas, Strom etc.) auf den/die NutzerIn ist jedenfalls zulässig, ohne dass deshalb ein entgeltliches Mietverhältnis entsteht. Ein Prekariumsvertrag darf nicht zur Umgehung eines geschützten Mietverhältnisses im Sinne des MRG dienen. Die Abgrenzung zu einem Mietverhältnis ist oft nicht leicht zu treffen.

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